Rechtsanwaltskanzlei Bendfeldt | |
Adresse: Rechtsanwaltskanzlei Bendfeldt Königstraße 50 30175 Hannover Niedersachsen | |
Telefon: 0511/60098855 | |
Web: www.rechtsanwalt-bendfeldt.de | |
Wichtige Begriffe: Rechtsanwalt, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Wohneigentumsrecht, Kündigung | |
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Beschreibung: Wir alle haben mehr Rechte und Möglichkeiten als uns oftmals klar ist. Ihr Recht ist uns wichtig. Wir beraten und vertreten Sie in arbeitsrechtlichen, vertragsrechtlichen und steuerrechtlichen Auseinandersetzungen. | |
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Firmen-Infos: Befristete Arbeitsverträge Was ist rechtlich erlaubt? Befristete Arbeitsverträge gehören in der heutigen Zeit zum betrieblichen Alltag. Unbefristete Festanstellungen gehören dagegen immer häufiger zu absoluten Ausnahmen unter den Arbeitsverhältnissen. Doch was ist im Falle einer Befristung arbeitsrechtlich erlaubt und welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer, um dagegen vorzugehen? Die Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt vertritt Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts und erzielt für Sie das beste Ergebnis. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen vorrangig im Arbeitsrecht sowie im Miet-, Steuer-, Handels und Gesellschaftsrecht. Somit ist die Kanzlei Gesa Bendfeldt mit Fragestellungen zur Kündigung, zum Kündigungsschutz und zum Arbeitsentgelt bestens vertraut. Mit einer persönlichen und kompetenten Beratung stehen die Rechte jedes Mandanten immer im Mittelpunkt. Der Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen gehört heute in nahezu allen Branchen zur gängigen Praxis und ist eine gute Option für Arbeitgeber, um erhöhten Arbeitsbedarf vorübergehend zu decken oder auch um vorübergehend den Kündigungsschutz zu umgehen. Das Arbeitsverhältnis auf Zeit wird von Beginn an nur für einen festgelegten Zeitraum abgeschlossen, sodass es automatisch ohne Kündigung endet. Diese Beschäftigungsart unterliegt jedoch rechtlichen Beschränkungen, die es zu beachten gilt. Nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz dürfen befristete Arbeitsverhältnisse mit oder ohne einen bestimmten Sachgrund geschlossen werden. Im ersten Fall bedarf es keiner Begründung, warum die Befristung vereinbart wird, allerdings darf der Vertrag höchstens für 2 Jahre befristet werden und innerhalb der zwei Jahre maximal dreimal verlängert werden. Zudem darf zu dem aktuellen Arbeitgeber vorher kein Arbeitsverhältnis bestanden haben. Bei der Befristung mit Sachgrund, etwa zur Vertretung von Arbeitnehmer/innen in Elternzeit oder zur Durchführung eines Projektes kann der befristete | |||
Wirtschaftsgruppen: Dienstleistungen und Wirtschaftsdienste | |||
Branchen: Anwaltskanzleien | |||
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